@sin_less: Hmm, das schaut ungewöhnlich …
…. aus. Ich glaube, ich würde
zum Einen die Gyn 'mal generell nach den Gründen fragen und
zum Anderen das Ganze wohl differenzierter angehen, davon ausgehend, dass Du 1-2 Mal im Jahr zu Deiner Gyn gehst, in der Bundesrepublik wohnst, gesetzlich versichert und unter 50 bist.
Ich würde vor (!!!) dem eigentlichen Gespräch und/bzw. der Untersuchung bei der Gyn nichts unterschreiben und der Sprechstundenhilfe sagen, dass ich erst den eigentlichen Arzttermin abwarten möchte.
Die Ärztin würde ich fragen, in welchem Rhythmus Sie und die Krankenkasse („KK“) von der KK bezahlte Brustkrebsuntersuchungen für notwendig erachten würden. Wenn’s denn turnusgemäß (wieder) ‘dran war bzw. es sonst welche Gründe für eine Notwendigkeit einer Untersuchung zu Lasten der KK gab (abtasten etc.), dann würde ich die Gyn fragen, ob Sie Auffälligkeiten festgestellt hat, die eine von der Kasse bezahlte Ultraschall notwendig machen würden.
D.h. damit wären wir dann an dem Punkt, ob eine Ultraschall-Untersuchung zu Lasten der KK (!!!) vorgenommen wird (oder nicht).
Bei der Arzthelferin würde ich dann anschließend dementsprechend schriftlich ergänzen und unterschreiben. D.h. Unterschrift unter die jeweils zutreffenden, und von mir ergänzten, schriftlichen Zusätze:
• Nach den Richtlinien der Krankenkasse und ärztlichem Ermessen wird derzeit keine Ultraschall-Untersuchung für notwendig erachtet oder
• Die Krankenkasse und/oder Ärztin erachtete eine Ultraschall-Untersuchung für angebracht/notwendig und diese wurde zu Lasten der KK durchgeführt
Je nachdem, was zutrifft/zutraf.
Ich bin jedoch privat und nicht in der Bundesrepublik versichert. Das sind also nur meine Gedanken.
Frohes Fest wünscht
BerLonZur